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©K. Ruschmaritsch
Informationen zur Prävention von Vogelschäden
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Informationen zur Prävention von Vogelschäden. Wirksame Vogelabwehr lässt sich am ehesten durch eine Kombination verschiedener Methoden erreichen. Im Anhang finden Sie einen Überblick und eine Einschätzung der Effizienz von Maßnahmen im Obstbau. Um einen umfassenden Überblick zum Schadensaufkommen in Rheinland - Pfalz zu bekommen hat das Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ein Meldeportal entwickeln lassen. Informationen und den link zum Meldeportal Vogelschäden finden Sie ebenfalls im Anhang. Um Vergrämungsabschüsse von Raben- oder Saatkrähen zu veranlassen müssen Anträge gestellt werden. Zuständig sind für: Rabenkrähen innerhalb der Schonzeit (21.02. bis 31.07.) Untere Jagdbehörde / Kreis- bzw. Stadtverwaltung oder Obere Jagdbehörde / Zentralstelle der Forstverwaltung (Infos hierzu siehe Infoblatt zur Bejagung der Rabenkraehe im Anhang) Saatkrähen - Obere Naturschutzbehörde / Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd bzw. Nord. Im Zuständigkeitsbereich der SGD Süd gibt es ein Antragsformular (s. Anhang) Aufgrund des hohen Schadaufkommens durch Saatkrähen wurde seitens der SGD Süd eine Allgemeinverfügung für Vergrämungsabschüsse von Saatkrähen in bestimmten Städten und Verbandsgemeinden erlassen (siehe Anhang). In diesen Gebieten muss für die genannten Kulturen im genannten Zeitraum (Süßkirschen ab 25. Mai bis 31. Juli) kein gesonderter Antrag gestellt werden. Weitere umfassendere Hintergrundinformationen finden Sie im Vortrag von Dr. Bernd Altmayer, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz (s. Anhang)
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