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©K. Ruschmaritsch
Genehmigungen nach § 22,2 PflSchG für Rheinland-Pfalz für 2024
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Genehmigungen nach § 22,2 PflSchG für Rheinland-Pfalz für 2024. Genehmigungen nach § 22,2 PflSchG für Rheinland-Pfalz für 2024 Für diese und ggf. nächste Saison können Anträge zu folgenden Indikationen gestellt werden: Quickdown (Pyraflufen) zum Abbrennen von Wurzelausschlägen und zur Unkrautbekämpfung bei Kern- und Steinobst, nur in Wasserschutzgebieten, gültig bis 31.01.2025 Switch (Fludioxinil+Cyprodinil) gegen Monilia laxa, Monilia fructigena in Aprikose im Freiland, gültig bis 31.12.2026 Syllit (Dodine) zur Bekämpfung der Kräuselkrankheit an Pfirsich, gültig bis 31.05.2025 Mospilan SG (Acetamiprid) zur Bekämpfung von Blattläusen bei Brombeeren im Gewächshaus, gültig bis 28.02.2025 Shark (Carfentrazone) zum Abbrennen von Jungruten an Himbeeren und Brombeeren im Freiland, gültig bis 31.03.2025 Shark (Carfentrazone) zum Abbrennen der Stocktriebe an Johannisbeeren, Heidelbeeren und Stachelbeeren im Freiland, gültig bis 31.03.2025 Karate Zeon (lambda-Cyhalothrin) zur Bekämpfung des Pflaumenblattsaugers in Pfirsich und Aprikose, gültig bis 30.09.2024 Obstanbauern, die eine oder mehrere der aufgeführten Indikationen nutzen wollen, sollten umgehend einen Antrag dazu stellen. Ohne Genehmigung dürfen diese Indikationen nicht genutzt werden. Eine Anwendung darf erst erfolgen, wenn Ihnen die Genehmigung von der ADD zugestellt wurde. Nachfolgende Genehmigung aus dem letzten Jahr hat in dieser Saison noch Gültigkeit wenn die einzelbetriebliche Genehmigung (s. Genehmigungsbescheid) noch nicht ausgelaufen ist. Es kann aber auch noch ein neuer Antrag zu der Indikation gestellt werden. Trico (Schaffet) gegen Wildverbiss durch Rehwild an Obstgehölzen im Freiland, gültig bis 31.08.2024 Bitte den Genehmigungsantrag (s. pdf- Datei) vollständig ausgefüllt und unterschrieben senden an: Elke Immik, DLR Rheinpfalz, Wormser Straße 111, 55276 Oppenheim oder per Fax an 0671-92896-501 (z.Hd. E. Immik) oder per E-Mail an: elke.immik@dlr.rlp.de Die eingehenden Anträge werden dort gebündelt und an die ADD weitergeleitet. Jeder einzelne Obstanbauer erhält nach Genehmigung einen Bescheid. Die Grundgebühr (1 Indikation) für 22.2-Folgegenehmigungen hat sich erhöht und beträgt z.Zt. 70 €. Die Gebühr erhöht sich für jede weitere Indikation um 10 €.
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